Ambulante Pflege

Wann bin ich pflegebedürftig ?

Abhängig von Ihrem jeweiligen Unterstützungsbedarf stellt die Pflegekasse Ihren individuellen Pflegegrad fest.

Voraussetzung hierfür ist die Beantragung der Pflegebedürftigkeit bei Ihrer Pflegekasse.
Gemäß Pflegeversicherungsgesetz liegt eine Pflegebedürftigkeit dann vor, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel eine Krankheit oder eine Behinderung, Ihre Selbstständigkeit stark einschränken und Sie Hilfe bei der Bewältigung dieser Einschränkungen benötigen.

Die Notwendigkeit der Hilfeleistung muss für mindestens sechs Monate bestehen.

Nurse taking care of an old woman
AWO-Ambulante-Pflege-Fuhrpark-2023

Antragsstellung

Der Antrag auf mögliche Pflegeleistungen kann formlos bei der Pflegekasse gestellt werden. Sie erhalten anschließend durch die Pflegekasse entsprechende Unterlagen, die Ihrerseits ausgefüllt werden müssen.

Anschließend wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen durch Ihre Pflegekasse zwecks Hausbesuch und Gutachtenerstellung beauftragt.

Das Gutachten dient in Verbindung mit Ihren Unterlagen als Entscheidungsgrundlage über einen etwaigen Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen.

Leistungen der Krankenkasse

Bei ambulanten Pflegeleistungen wird in der Regel zwischen Grundpflege, Behandlungspflege, psychiatrischer Behandlungspflege und Haushaltshilfe unterschieden.

Sämtliche Leistungen sind gesetzlich definiert, der Umfang variiert jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse.

Grundpflege

Zur Vermeidung oder Verkürzung einer Krankenhauspflege kann - eine entsprechende ärztliche Verordnung vorausgesetzt - je nach Krankheitsfall für einen Zeitraum von maximal vier Wochen eine Grundpflege bewilligt werden.

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst unterschiedliche Maßnahmen, die zur Absicherung einer ärztlichen Behandlung erforderlich sind, zum Beispiel die Medikamentengabe, Injektionen, Verbände und vieles mehr. Hierfür muss ebenfalls eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegen.

Häusliche Krankenpflege

Bei einer akuten, behandlungsbedürften Erkrankung, deren Pflege von keiner anderen Person im Haushalt übernommen werden kann, besteht die Möglichkeit der häuslichen Krankenpflege. Voraussetzung ist auch hier eine entsprechende ärztliche Verordnung.

Leistungen der Pflegekasse

Die Leistungen der Pflegekassen gliedern sich in der Regel in Geldleistungen, Sachleistungen und Kombinationsleistungen. Die für Sie optimale Leistung ist immer einzelfallabhängig, bei Bedarf stehen wir hier gerne beratend zur Verfügung.

Geldleistung

Die Versorgung erfolgt nicht unmittelbar durch einen Pflegedienst, sondern wird über Verwandte, Bekannte oder Nachbarn sichergestellt.

Je nach Pflegegrad ist in bestimmten Intervallen eine Vor-Ort-Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst verpflichtend.

Sachleistung

Die vereinbarten Leistungen werden durch einen ambulanten Pflegedienst bei Ihnen zu Hause vor Ort erbracht, wobei die Abrechnung direkt zwischen Pflegedienst und Pflegekasse erfolgt. Bei Bedarf können zusätzliche Beratungsbesuche des Pflegedienstes genutzt werden.

Kombinationsleistung

Sie beziehen Sachleistungen, schöpfen diese aber nicht vollumfänglich aus. Die Differenz kann anteilig als Geldleistungsbetrag ausgezahlt werden. Bei Bedarf können zusätzliche Beratungsbesuche des Pflegedienstes genutzt werden.

Unser Angebot

Mit unserem Leistungsportfolio möchten wir es Ihnen ermöglichen, so lange wie möglich im eigenen Haushalt zu leben.

Auch bei altersbedingten Beschwerden oder Krankheiten stehen wir Ihnen sowie Ihren pflegenden Angehörigen und Freund*innen mit Rat und Tat zur Seite – 365 Tage im Jahr, 24 Stunden täglich.

Gerne stehen wir Ihnen auch bereits vor dem Beginn einer Pflegebedürftigkeit oder eines Krankenhausaufenthaltes beratend zur Verfügung.

  • Mobilisation (Aufstehen & zu Bett gehen, An- & Auskleiden)
  • Körperhygiene (Waschen, Duschen, Zahnpflege, etc.)
  • Ernährung ( Zubereitung und Reichen der Mahlzeiten)
  • Übernahme von Tätigkeiten im Haushalt
  • Medikamentengabe
  • Injektionen
  • Verbandswechsel/ Wundversorgung
  • Stomaversorgung
  • Vitalwertkontrolle bis zu 14 Tage nach Neueinstellung
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • beim Bezug von Geldleistungen durch die Pflegekasse
  • in Kooperation mit der AWOcura gGmbH
  • Installation der Hausnotrufgeräte (Basisstation und Funkauslöser)
  • Erstellung eines individuellen Nothilfeplans
  • Einleitung der Hilfsmaßnahmen nach Eingang eines Notrufes
  • Medikamentenservice
  • Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
  • Vermittlung von Fußpflege, Friseur, Handwerkerleistungen, etc.
  • Vermittlung von altersgerechtem Wohnraum
  • Vermittlung von Kurzzeitpflege
  • Vermittlung von Verhinderungspflege
  • Vermittlung von Hilfe im Haushalt

Lust auf eine Ausbildung in der Pflege?

Die Kolleginnen und Kollegen des Bildungsinstituts Pflege bilden Sie schulisch aus, wir stehen Ihnen als betrieblicher Ausbildungspartner gerne zur Verfügung!
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