Ambulante Pflege
Wann bin ich pflegebedürftig ?
Abhängig von Ihrem jeweiligen Unterstützungsbedarf stellt die Pflegekasse Ihren individuellen Pflegegrad fest.
Voraussetzung hierfür ist die Beantragung der Pflegebedürftigkeit bei Ihrer Pflegekasse.
Gemäß Pflegeversicherungsgesetz liegt eine Pflegebedürftigkeit dann vor, wenn gesundheitliche Beeinträchtigungen, wie zum Beispiel eine Krankheit oder eine Behinderung, Ihre Selbstständigkeit stark einschränken und Sie Hilfe bei der Bewältigung dieser Einschränkungen benötigen.
Die Notwendigkeit der Hilfeleistung muss für mindestens sechs Monate bestehen.
Antragsstellung
Der Antrag auf mögliche Pflegeleistungen kann formlos bei der Pflegekasse gestellt werden. Sie erhalten anschließend durch die Pflegekasse entsprechende Unterlagen, die Ihrerseits ausgefüllt werden müssen.
Anschließend wird der Medizinische Dienst der Krankenkassen durch Ihre Pflegekasse zwecks Hausbesuch und Gutachtenerstellung beauftragt.
Das Gutachten dient in Verbindung mit Ihren Unterlagen als Entscheidungsgrundlage über einen etwaigen Pflegegrad und die damit verbundenen Leistungen.
Leistungen der Krankenkasse
Bei ambulanten Pflegeleistungen wird in der Regel zwischen Grundpflege, Behandlungspflege, psychiatrischer Behandlungspflege und Haushaltshilfe unterschieden.
Sämtliche Leistungen sind gesetzlich definiert, der Umfang variiert jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse.
Grundpflege
Behandlungspflege
Häusliche Krankenpflege
Leistungen der Pflegekasse
Die Leistungen der Pflegekassen gliedern sich in der Regel in Geldleistungen, Sachleistungen und Kombinationsleistungen. Die für Sie optimale Leistung ist immer einzelfallabhängig, bei Bedarf stehen wir hier gerne beratend zur Verfügung.
Geldleistung
Je nach Pflegegrad ist in bestimmten Intervallen eine Vor-Ort-Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst verpflichtend.
Sachleistung
Kombinationsleistung
Unser Angebot
Mit unserem Leistungsportfolio möchten wir es Ihnen ermöglichen, so lange wie möglich im eigenen Haushalt zu leben.
Auch bei altersbedingten Beschwerden oder Krankheiten stehen wir Ihnen sowie Ihren pflegenden Angehörigen und Freund*innen mit Rat und Tat zur Seite – 365 Tage im Jahr, 24 Stunden täglich.
Gerne stehen wir Ihnen auch bereits vor dem Beginn einer Pflegebedürftigkeit oder eines Krankenhausaufenthaltes beratend zur Verfügung.
- 0208/ 43 96 93 0
- 0208/ 43 96 93 10
- sozialstation@awo-oberhausen.de
- Download des Flyers
- Mobilisation (Aufstehen & zu Bett gehen, An- & Auskleiden)
- Körperhygiene (Waschen, Duschen, Zahnpflege, etc.)
- Ernährung ( Zubereitung und Reichen der Mahlzeiten)
- Übernahme von Tätigkeiten im Haushalt
- Medikamentengabe
- Injektionen
- Verbandswechsel/ Wundversorgung
- Stomaversorgung
- Vitalwertkontrolle bis zu 14 Tage nach Neueinstellung
- Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
- beim Bezug von Geldleistungen durch die Pflegekasse
- in Kooperation mit der AWOcura gGmbH
- Installation der Hausnotrufgeräte (Basisstation und Funkauslöser)
- Erstellung eines individuellen Nothilfeplans
- Einleitung der Hilfsmaßnahmen nach Eingang eines Notrufes
- Medikamentenservice
- Beschaffung von Pflegehilfsmitteln
- Vermittlung von Fußpflege, Friseur, Handwerkerleistungen, etc.
- Vermittlung von altersgerechtem Wohnraum
- Vermittlung von Kurzzeitpflege
- Vermittlung von Verhinderungspflege
- Vermittlung von Hilfe im Haushalt